Gewährleistung

Ist der Kunde Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Verkäuferin, ob sie zum Zwecke der Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache leistet.

Die Gewährleistung im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist auf 1 Jahr begrenzt.

Die Verkäuferin übernimmt keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Unberührt hiervon bleiben Herstellergarantien.

Unternehmer müssen Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.

Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.